Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Ankauf einer Immobilie beträgt unser Nachweis- bzw. Vermittlungshonorar 5,95% des beurkundeten Kaufpreises. Bei Anmietung von Wohnraum beträgt unser Nachweis- bzw. Vermittlungshonorar 2,38 Nettomonatsmieten, bei Anmietung von Gewerbeflächen 2,98 Nettomonatsmieten. Die Honorare sind fällig und zahlbar vom Käufer bzw. Mieter bei Vertagsabschluß und verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer.

Die Objektinformation ist ausschließlich für den Interessenten bestimmt und darf ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht des Zuwiderhandelnden zu unseren Gunsten in Höhe oben genannten Honorare. Die Honorarvereinbarung gilt auch bei Zuschlagserteilung in einem Zwangsversteigerungsverfahren. Die Höhe ergibt sich aus dem Preis, auf den der Zuschlag gewährt wurde.

Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Kommt anstelle des von uns eingeleiteten Geschäftes ein Ersatzgeschäft und/oder Zusatzgeschäft zustande, ist gemäß den obigen Bedingungen auch dann unser Honorar fällig.

Wir nehmen Ihr Gesuch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr. Für die Richtigkeit der vom Verkäufer / Vermieter stammenden Angaben können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Mündliche Abreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der Gerichtstand ist Wiesbaden, wenn keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen.

Durch Ihre Kontakaufnahme bestätigen Sie die Anerkennung unserer Geschäftsbedingung.